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   BAG, 24.08.2023 - 2 AZR 17/23   

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https://dejure.org/2023,21106
BAG, 24.08.2023 - 2 AZR 17/23 (https://dejure.org/2023,21106)
BAG, Entscheidung vom 24.08.2023 - 2 AZR 17/23 (https://dejure.org/2023,21106)
BAG, Entscheidung vom 24. August 2023 - 2 AZR 17/23 (https://dejure.org/2023,21106)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit von Datenverarbeitungen nach der DSGVO in Verfahren vor den nationalen Zivilgerichten; Sachvortrags- und Beweisverwertungsverbot bei gravierendem Eingriff in grundrechtlich geschützte Positionen der betroffenen Prozesspartei; Grobe Beleidigungen als Grund ...

  • rewis.io

    Chatgruppe - berechtigte Vertraulichkeitserwartung

  • Betriebs-Berater

    Private Chatgruppe - menschenverachtende und beleidigende Äußerungen - außerordentliche Kündigung - Sachvortragsverwertungsverbot -Vertraulichkeitserwartung

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Chatgruppe - berechtigte Vertraulichkeitserwartung

Kurzfassungen/Presse (36)

  • Bundesarbeitsgericht (Pressemitteilung)

    Kündigung wegen Äußerungen in einer Chatgruppe

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Kündigung wegen Äußerungen in einer privaten Chatgruppe

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Wer schreibt, der bleibt - auch auf WhatsApp

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Stark beleidigende Äußerungen über Vorgesetzte und Kollegen in privater WhatsApp-Chatgruppe können außerordentliche Kündigung rechtfertigen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Außerordentliche Kündigung - wegen Äußerungen in einer WhatsApp-Gruppe

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Urteilstenor des Berufungsurteils - und seine Berichtigung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die private WhatsApp-Chatgruppe mehrerer Betriebsangehöriger - und die berechtigte Vertraulichkeitserwartung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Schutz durch Vertraulichkeit: Auch in WhatsApp-Gruppen darf man den Chef nicht beleidigen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kündigung wegen Äußerungen in einer Chatgruppe

  • jurios.de (Kurzinformation)

    Den Chef in einer WhatsApp-Gruppe beleidigen? Keine gute Idee!

  • arber-seminare.de (Kurzinformation)

    Kündigung wegen Äußerungen in einer Chatgruppe

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Kündigung wegen Äußerungen in einer Chatgruppe

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung wegen Beleidung in Chat kann wirksam sein - Vertraulichkeit in einer Chat-Gruppe von Arbeitnehmern

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Private Chats zwischen Kollegen als Beweismittel?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Wie viel Einsicht darf mein Arbeitgeber auf Diensthandy, Mails und Chats nehmen?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers bei Pöbeleien in privater Chat-Gruppe

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Kündigung wegen Äußerungen in einer Chatgruppe

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung nach Äußerungen in privater Chatgruppe?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Beleidigung in Chatgruppe kann fristlose Kündigung rechtfertigen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung wegen beleidigender Äußerungen in privater Chatgruppe zulässig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bei Beleidigung des Chefs in WhatsApp-Gruppe droht Kündigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung wegen Äußerungen in geschlossener Chatgruppe kann wirksam sein

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Private Chatgruppen - Kündigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Beleidigungen in privaten Chatgruppen können fristlose Kündigung rechtfertigen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bei Beleidigung des Arbeitgebers im WhatsApp-Chat droht Kündigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigung wegen Beleidigung im WhatsApp-Chat

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    "Private" whatsapp Nachricht kann zur Kündigung führen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fristlos gekündigt. Äußerungen in WhatsApp-Chatgruppen schützen nicht vor arbeitsrechtlichen Konsequenzen.

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Umgang mit Beleidigungen in privaten Chatgruppen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigung aufgrund beleidigenden Äußerungen in Chatgruppe zulässig?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rassismus und Sexismus in Whatsapp-Chats - fristlose Kündigung?

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung wegen Äußerungen in einer Chatgruppe

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kündigung wegen Äußerungen in einer WhatsApp Chatgruppe möglich - Beleidigung in Chatgruppe rechtfertigt Kündigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Pressemitteilung)

    Kündigung wegen Äußerungen in einer Chatgruppe

  • rechtsportal.de (Pressemitteilung)

    Kündigung wegen Äußerungen in einer Chatgruppe

  • rechtsportal.de (Pressemitteilung)

    Kündigungsrecht; Datenschutzrecht; Prozessrecht - Private Chatgruppe; menschenverachtende und beleidigende Äußerungen in Bezug auf Vorgesetzte und Arbeitskollegen; außerordentliche Kündigung; Sachvortragsverwertungsverbot; berechtigte Vertraulichkeitserwartung

Besprechungen u.ä. (4)

  • cmshs-bloggt.de (Entscheidungsbesprechung)

    Beleidigungen in Chatgruppen können fristlose Kündigung des Arbeitnehmers rechtfertigen

  • juris (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Vertrauensschutz für beleidigende und menschenverachtende Äußerungen in WhatsApp-Gruppen?! (jurisPR-ArbR 7/2024 Anm. 1)

  • anwalt.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Schutz durch Vertraulichkeit - Arbeitgeberbeleidigungen in WhatsApp führen zur Kündigung!

  • haufe.de (Entscheidungsbesprechung)

    Fristlose Kündigung wegen Äußerungen in einer Chatgruppe

Sonstiges

  • Bundesarbeitsgericht (Verfahrensmitteilung)

    Außerordentliche Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen - Annahmeverzugslohn - Zeugniserteilung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2024, 1058
  • ZIP 2023, 2720
  • NZA 2023, 1595
  • MMR 2024, 241
  • NZA-RR 2024, 105
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (31)

  • BVerfG, 17.03.2021 - 2 BvR 194/20

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines ehemals Inhaftierten gegen die Anhaltung

    Auszug aus BAG, 24.08.2023 - 2 AZR 17/23
    a) Bei ehrverletzenden Äußerungen über nicht anwesende Dritte besteht in besonders engen Lebenskreisen eine beleidigungsfreie Sphäre, wenn die Äußerung Ausdruck des besonderen Vertrauens ist und keine begründete Möglichkeit ihrer Weitergabe besteht (vgl. BVerfG 17. März 2021 - 2 BvR 194/20 - Rn. 33; BVerwG 13. Januar 2022 - 2 WD 4.21 - Rn. 51) .

    Gleichwohl verdienen sie als Ausdruck der Persönlichkeit und Bedingung ihrer Entfaltung den Schutz des Grundrechts (vgl. BVerfG 17. März 2021 - 2 BvR 194/20 - Rn. 32; BVerwG 13. Januar 2022 - 2 WD 4.21 - Rn. 50) .

    Entscheidend für den grundrechtlichen Schutz der Vertrauensbeziehung ist allerdings, dass ein Verhältnis zwischen den an der Kommunikation beteiligten Personen besteht, das dem Verhältnis vergleichbar ist, wie es in der Regel zu nahestehenden Familienangehörigen besteht (vgl. BVerfG 17. März 2021 - 2 BvR 194/20 - Rn. 34) .

  • BAG, 10.12.2009 - 2 AZR 534/08

    Kündigung wegen ehrverletzender Äußerungen - Auflösungsantrag

    Auszug aus BAG, 24.08.2023 - 2 AZR 17/23
    Er muss nicht damit rechnen, durch sie werde der Betriebsfrieden gestört und das Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber belastet (vgl. BAG 10. Dezember 2009 - 2 AZR 534/08 - Rn. 18) .

    So können insbesondere bei Zusammenkünften einer größeren Anzahl von Arbeitnehmern Zweifel angebracht sein, dass die Gesprächsteilnehmer Äußerungen über den Arbeitgeber oder vorgesetzte Mitarbeiter für sich behalten werden (vgl. BAG 10. Dezember 2009 - 2 AZR 534/08 - Rn. 23) .

    Damit hat es nicht in den Blick genommen, dass je nach Inhalt der Äußerungen eine berechtigte Vertraulichkeitserwartung schon deshalb ausscheiden kann, weil es nicht fernliegt, dass ein Chatgruppen-Mitglied aus Entrüstung, moralischen Bedenken (vgl. BAG 10. Dezember 2009 - 2 AZR 534/08 - Rn. 26) oder auch aus Prahlerei und Imponiergehabe die Äußerungen einem außenstehenden Dritten offenbart.

  • BVerwG, 13.01.2022 - 2 WD 4.21

    Einstellung eines wegen Chatbeiträgen in WhatsApp-Gruppen von Soldaten geführten

    Auszug aus BAG, 24.08.2023 - 2 AZR 17/23
    Allein der Umstand, dass die Äußerungen in einer privaten Chatgruppe gefallen sind, führt nicht dazu, ihnen von vornherein eine Vertragspflichtwidrigkeit abzusprechen, da sie auf Vorgesetzte und Kollegen und damit auf betriebliche Umstände bezogen sind (vgl. BAG 25. April 2018 - 2 AZR 611/17 - Rn. 44; zur disziplinarrechtlichen Relevanz von Äußerungen in einer außerdienstlichen Chatgruppe vgl. auch BVerwG 13. Januar 2022 - 2 WD 4.21 - Rn. 40) .

    a) Bei ehrverletzenden Äußerungen über nicht anwesende Dritte besteht in besonders engen Lebenskreisen eine beleidigungsfreie Sphäre, wenn die Äußerung Ausdruck des besonderen Vertrauens ist und keine begründete Möglichkeit ihrer Weitergabe besteht (vgl. BVerfG 17. März 2021 - 2 BvR 194/20 - Rn. 33; BVerwG 13. Januar 2022 - 2 WD 4.21 - Rn. 51) .

    Gleichwohl verdienen sie als Ausdruck der Persönlichkeit und Bedingung ihrer Entfaltung den Schutz des Grundrechts (vgl. BVerfG 17. März 2021 - 2 BvR 194/20 - Rn. 32; BVerwG 13. Januar 2022 - 2 WD 4.21 - Rn. 50) .

  • BAG, 29.06.2023 - 2 AZR 296/22

    Offene Videoüberwachung - Verwertungsverbot

    Auszug aus BAG, 24.08.2023 - 2 AZR 17/23
    Die DSGVO regelt die Zulässigkeit von Datenverarbeitungen auch im Verfahren vor den nationalen Zivilgerichten (vgl. hierzu und zum Folgenden BAG 29. Juni 2023 - 2 AZR 296/22 - Rn. 23 ff.) .

    bb) Ein Sachvortrags- oder Beweisverwertungsverbot kommt - gerade auch im Geltungsbereich der DSGVO und im Lichte von Art. 47 Abs. 2 GRC - nur in Betracht, wenn die Nichtberücksichtigung von Vorbringen oder eines Beweismittels wegen einer durch Unionsrecht oder Art. 2 Abs. 1 iVm. Art. 1 Abs. 1 GG geschützten Rechtsposition des Arbeitnehmers zwingend geboten ist (vgl. BAG 29. Juni 2023 - 2 AZR 296/22 - Rn. 27 f.) .

    Dies hätte wiederum zur Folge, dass auch eine unionsrechtliche Ermächtigung für die Datenverarbeitung durch ein Gericht nicht vorhanden wäre (vgl. BAG 29. Juni 2023 - 2 AZR 296/22 - Rn. 29) .

  • BVerfG, 18.04.2018 - 2 BvR 883/17

    Verwertung einer von einem im Maßregelvollzug Untergebrachten auf einem

    Auszug aus BAG, 24.08.2023 - 2 AZR 17/23
    aa) Die von der Beklagten nicht zielgerichtet oder auf ihre Veranlassung hin - etwa über eine Ausspähung - erlangten, sondern ihr über eine Kette von Mitarbeitern, die von deren Inhalt bereits Kenntnis hatten, überlassenen, verschriftlichten Äußerungen des Klägers, betreffen nicht dessen unantastbaren Intim-, sondern allenfalls seinen Privatbereich (vgl. BVerfG 21. Oktober 2020 - 2 BvR 652/20 - Rn. 31; 18. April 2018 - 2 BvR 883/17 - Rn. 25 ff.) .

    Anders als etwa bei Tagebucheinträgen, bei denen im Übrigen selbst nicht ausnahmslos ein Verwertungsverbot besteht (vgl. BVerfG 18. April 2018 - 2 BvR 883/17 - Rn. 28) , handelt es sich um von vornherein auf Mitteilung gegenüber anderen Personen angelegte Aufzeichnungen.

  • BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 903/98

    Auflösungsantrag - Chefarzt als leitender Angestellter im Sinne des § 14 KSchG

    Auszug aus BAG, 24.08.2023 - 2 AZR 17/23
    Allerdings genügt insoweit nicht eine bloß einseitige Vertraulichkeitserwartung (vgl. BAG 18. November 1999 - 2 AZR 903/98 - zu II 2 a der Gründe) .

    Der Senat hat eine Vertraulichkeitserwartung ursprünglich bei einer Kommunikation mit ein oder zwei anderen Personen angenommen (vgl. auch BAG 18. November 1999 - 2 AZR 903/98 - zu II 2 a der Gründe) .

  • BAG, 23.08.2018 - 2 AZR 133/18

    Offene Videoüberwachung - Verwertungsverbot

    Auszug aus BAG, 24.08.2023 - 2 AZR 17/23
    bb) Soweit durch die Verwertung der Chatbeiträge die Privatsphäre des Klägers betroffen ist, überwiegt der Anspruch der Beklagten aus Art. 103 Abs. 1 GG, der es grundsätzlich gebietet, ihren Sachvortrag zu berücksichtigen (vgl. BAG 23. August 2018 - 2 AZR 133/18 - Rn. 14, BAGE 163, 239) .
  • BAG, 24.02.2022 - 6 AZR 333/21

    Aufhebungsvertrag - Gebot fairen Verhandelns

    Auszug aus BAG, 24.08.2023 - 2 AZR 17/23
    Das Landesarbeitsgericht hat die Anforderungen verkannt, die vorliegend für die Darlegung einer berechtigten Vertraulichkeitserwartung durch den Kläger gelten (zu dem insoweit eingeschränkten revisionsrechtlichen Überprüfungsmaßstab vgl. BAG 24. Februar 2022 - 6 AZR 333/21 - Rn. 19, BAGE 177, 177) .
  • BAG, 05.12.2019 - 2 AZR 240/19

    Verhaltensbedingte Kündigung - Meinungsfreiheit - Schmähkritik

    Auszug aus BAG, 24.08.2023 - 2 AZR 17/23
    b) Grobe Beleidigungen des Arbeitgebers oder seiner Vertreter und Repräsentanten oder von Arbeitskollegen, die - wie hier - nach Form und Inhalt eine erhebliche Ehrverletzung für den Betroffenen bedeuten, stellen eine erhebliche Pflichtverletzung dar, die eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen kann (vgl. BAG 5. Dezember 2019 - 2 AZR 240/19 - Rn. 77) .
  • BAG, 25.04.2018 - 2 AZR 611/17

    Außerordentliche Tat- und Verdachtskündigung

    Auszug aus BAG, 24.08.2023 - 2 AZR 17/23
    Allein der Umstand, dass die Äußerungen in einer privaten Chatgruppe gefallen sind, führt nicht dazu, ihnen von vornherein eine Vertragspflichtwidrigkeit abzusprechen, da sie auf Vorgesetzte und Kollegen und damit auf betriebliche Umstände bezogen sind (vgl. BAG 25. April 2018 - 2 AZR 611/17 - Rn. 44; zur disziplinarrechtlichen Relevanz von Äußerungen in einer außerdienstlichen Chatgruppe vgl. auch BVerwG 13. Januar 2022 - 2 WD 4.21 - Rn. 40) .
  • BAG, 11.06.2020 - 2 AZR 660/19

    Ordentliche Kündigung - Hausangestellte

  • BAG, 18.12.2014 - 2 AZR 265/14

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung - Meinungsfreiheit

  • BVerfG, 21.10.2020 - 2 BvR 652/20

    Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Untersuchungsanordnung zur

  • BAG, 17.02.2000 - 2 AZR 927/98

    Fristlose Kündigung wegen herabsetzender Äußerungen des Arbeitnehmers über den

  • BAG, 15.08.2002 - 2 AZR 214/01

    Zustimmungsersetzung nach § 103 Abs 2 BetrVG - Präjudizialität -

  • BAG, 27.09.2022 - 2 AZR 5/22

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Berufungsinstanz - Maßregelungsverbot -

  • BAG, 22.03.2018 - 8 AZR 779/16

    Zulassung der Revision - Urteilstenor - Berichtigung

  • BAG, 23.02.2022 - 10 ABR 33/20

    Allgemeinverbindlicherklärung - Neuerlass - Heilung - Wach- und

  • BGH, 27.06.2023 - II ZR 94/21

    Zurückweisung des Antrags auf Berichtigung des Rubrums wegen offenbarer

  • BGH, 26.01.2023 - III ZR 69/21

    Zurückweisung des Antrags auf Berichtigung des Senatsbeschlusses

  • BAG, 07.05.2020 - 2 AZR 678/19

    Außerordentliche Kündigung - Unterrichtung des Betriebsrats

  • BAG, 05.05.2022 - 2 AZR 483/21

    Außerordentliche Kündigung - Compliance-Untersuchung

  • EuGH, 04.05.2023 - C-60/22

    Bundesrepublik Deutschland (Boîte électronique judiciaire) - Vorlage zur

  • BAG, 27.06.2019 - 2 ABR 2/19

    Außerordentliche Kündigung - Anhörung des Arbeitnehmers

  • BAG, 07.05.2020 - 2 AZR 692/19

    Kündigung eines Flugbegleiters - Anwendbarkeit deutschen Rechts - § 18 BEEG als

  • BAG, 24.10.2018 - 10 AZR 19/18

    Beschäftigungspflicht und Weisungsrecht

  • EuGH, 02.03.2023 - C-268/21

    Norra Stockholm Bygg

  • LAG Niedersachsen, 19.12.2022 - 15 Sa 284/22

    Fristbeginn des § 626 Abs. 2 BGB zum Ausspruch einer fristlosen Kündigung -

  • BAG, 21.12.2022 - 7 AZR 489/21

    Rechtskraft eines klageabweisenden Urteils - Regelaltersgrenze - Transparenzgebot

  • BAG, 16.05.2002 - 8 AZR 320/01

    Betriebsübergang - Schuhproduktion

  • BAG, 15.11.2022 - 3 AZR 42/22

    Betriebliche Altersversorgung - Tarifauslegung - Energiekostenrabatt

  • VG Düsseldorf, 28.08.2023 - 35 K 3126/22
    vgl. zu ehrverletzenden Äußerungen BVerfG, Beschluss vom 17. März 2021 - 2 BvR 194/20 -, juris, Rn. 29 ff.; BVerwG, Urteil vom 13. Januar 2022 - 2 WD 4/21 -, juris, Rn. 48; BAG, Urteil vom 24. August 2023 - 2 AZR 17/23 -, Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts; Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 30. Juni 2023 - 28 E 803/23.D -, juris, Rn. 45 ff.
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